Hochlastzeitfenster
Gemäß §19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV ist die Stadtwerke Böhmetal GmbH verpflichtet, einem Letztverbraucher in Abweichung von § 16 StromNEV ein individuelles Netzentgelt anzubieten. Die Stadtwerke Böhmetal GmbH hat die entsprechenden Hochlastzeitfenster für die vier Jahreszeiten je Netzanschlussebene ermittelt.
Hochlastzeitfenster 2020 (PDF, 94 kB)
Leitfaden zur Genehmigung individueller Netzentgeltvereinbarungen (PDF, 160 kB)