Netzanschluss Veröffentlichungspflichten Netzgebiete Standardlastprofile Strukturmerkmale Veröffentlichungspflichten GasNZV Wetterstation Geplante Arbeiten Netznutzung Verträge Netzentgelte Grundversorgung Brennwerte MessEG §33 Abs. 2 Einspeisung von Biomethan in das Erdgasnetz Netzanschlussportal Strukturmerkmale Jeweils zum 1. April eines Jahres müssen Betreiber von Gasversorgungsnetzen, nach § 23c Abs. 4 des EnGW, folgende Strukturmerkmale ihres Netzes veröffentlichen: Die Strukturmerkmale finden Sie hier.
Strukturmerkmale Jeweils zum 1. April eines Jahres müssen Betreiber von Gasversorgungsnetzen, nach § 23c Abs. 4 des EnGW, folgende Strukturmerkmale ihres Netzes veröffentlichen: Die Strukturmerkmale finden Sie hier.