Unser Stromnetz – zuverlässig, regional, zukunftsorientiert

Als regionaler Netzbetreiber sorgen wir dafür, dass Strom sicher, effizient und rund um die Uhr dort ankommt, wo er gebraucht wird – bei Ihnen. Unser Stromnetz bildet das Rückgrat einer zuverlässigen Energieversorgung in der Region. Mit moderner Technik, engagierten Mitarbeitenden und einem klaren Fokus auf Nachhaltigkeit gestalten wir die Energiewende aktiv mit und schaffen die Grundlage für eine sichere Versorgung heute und in Zukunft.

 

Einspeisung

 

Stromeinspeisung aus dezentralen Erzeugungsanlagen

Dezentrale Erzeugungsanlagen (z.B. BHKW, Photovoltaik- und Windkraftanlagen) gewinnen bei der Deckung des Elektroenergiebedarfs immer größere Bedeutung. Sie erhalten Informationen und Hinweise zur Stromeinspeisung aus dezentralen Erzeugungsanlagen bei den Stadtwerke Böhmetal GmbH.

Fordern Sie dazu von uns Unterlagen an, die wir Ihnen umgehend zusenden.

 

Energiemengen und Vergütungszahlungen EEG

Die Pflicht zur Veröffentlichung von Daten gemäß § 77 EEG 2014 ist gemäß § 77 EEG 2017 auf die Übertragungsnetzbetreiber übergegangen. Bitte besuchen Sie die Internetseiten der Übertragungsnetzbetreiber um die veröffentlichten Daten einzusehen.

Niedersachsen: www.tennet.eu

 

Netzanschluss

 

Hausanschluss

Für den Neubau, eine Umverlegung oder eine Leistungserhöhung der von Ihnen benötigten Energieträger und Wasser bieten wir den gewünschten Anschluss aus einer Hand. Gleiches gilt auch für Baustrom- und Bauwasserversorgung. 

Fordern Sie dazu von uns Unterlagen zur Herstellung eines Anschlusses an, die wir Ihnen umgehend zusenden.

Technische Mindestanforderungen

Die technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (TAB 2019) sowie die Netzanschlussregeln sind bei Installationen im Netzgebiet der Stadtwerke Böhmetal GmbH zu beachten.

Gebäudeeinführung

Bitte beachten Sie, dass für die Lieferung und den ordnungsgemäßen Einbau einer Gebäudeeinführung der Anschlussnehmer verantwortlich ist.

Wichtige Hinweise zur Hauseinführung für den Strom-/ Gas- und Wasserhausanschluss entnehmen Sie bitte dem folgenden Flyer:

 

Netzstrukturdaten nach §23c EnWG

 OrtMaßnahmenZeitraum
Walsrode, QuintusstraßeNeuverlegung MSP und NSP-Kabel3. Quartal
Walsrode, Posener Str.Neuverlegung NSP-Kabel3. Quartal
Walsrode, KreyengrundNeuverlegung NSP-Kabel3. Quartal
Walsrode, Horststraße, Marktstraße und MoorstraßeNeuverlegung NSP-Kabel3. Quartal

 

 KabelFreileitung
Höchstspannung0 m0 m
Hochspannung0 m0 m
Mittelspannung185,060 km3,820 km
Niederspannung298,120 km0,400 km

 

 Kabel
Höchstspannung/Hochspannung0 MVA
Hochspannung/Mittelspannung0 MVA
Mittelspannung/Niederspannung131 MVA

 

 Kabel
Höchstspannung0 kWh/Jahr
Höchstspannung/Hochspannung0 kWh/Jahr
Hochspannung0 kWh/Jahr
Hochspannung/Mittelspannung0 kWh/Jahr
Mittelspannung101.472.428 kWh/Jahr
Mittelspannung/Niederspannung56.098.092 kWh/Jahr
Niederspannung63.083.171 kWh/Jahr

 

 Kabel
Höchstspannung0 RLM
Höchstspannung/Hochspannung0 RLM
Hochspannung0 RLM
Hochspannung/Mittelspannung0 RLM
Mittelspannung44 RLM
Mittelspannung/Niederspannung7 RLM
Niederspannung17.606 davon 81 SVK/RLM

 

 Kabel
Einwohnerzahl zum 31.12.202428.215 Einwohner
Versorgte Fläche in Niederspannung 202421,3 km²
Geographische Fläche 202495,6 km²
Grundzuständiger MessstellenbetreiberStadtwerke Böhmetal GmbH

 

 

Netzdaten nach 23c EnWG

Mittelspannung: 20.964 kWZum Lastgang
Mittel-/Niederspannung12.336 kWZum Lastgang
Niederspannung12.761 kWZum Lastgang

 

Mittelspannung:   
Menge der Verlustenergie:1.027.015,8 kWhZum Lastgang
Preise der Verlustenergie:15,924 ct/kWh 
Mittel-/Niederspannung  
Menge der Verlustenergie:1.241.447,7 kWhZum Lastgang
Preise der Verlustenergie:15,924 ct/kWh 
Niederspannung  
Menge der Verlustenergie:1.264.267 kWhZum Lastgang
Preise der Verlustenergie:15,924 ct/kWh 

 

Nicht leistungsgemessene Kunden: 201.929.420,39 kWhZum Lastgang
Netzverluste15.803.336,17 kWhZum Lastgang

 

Lastprofilkunden201.859.161,04 kWhZum Lastgang
Restlastkurve201.929.419,43 kWhZum Lastgang

 

Mittelspannung: 18.926 kWZum Lastgang
Bezug aus vorgelagerter Netzebene:80.431.747 kWh 
Mittel-/Niederspannung12.522 kWZum Lastgang
Bezug aus vorgelagerter Netzebene:57.331.674 kWh 
Niederspannung11.921 kWZum Lastgang
Bezug aus vorgelagerter Netzebene:54.379.399 kWh 

 

Mittelspannung: 22.060.104 kWhZum Lastgang
Niederspannung10.386.143 kWhZum Lastgang

 

 Preise zu den Jahresmehr- und Mindermengen nach StromNZV § 13 Abs. 3 Satz 5 können Sie unter folgendem Link abrufen:

BDEW Preise für Mehr- und Mindermengen

 

Grundversorgung

Gemäß § 36 Abs. 2, Satz 2 EnWG sind die Stadtwerke Böhmetal GmbH nach § 18 Abs. 1 EnWG als Betreiber eines Energieversorgungsnetzes der allgemeinen Versorgung für Elektrizität/Erdgas verpflichtet, alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli, erstmals zum 1. Juli 2006, den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre im Netzgebiet der Stadtwerke Böhmetal GmbH festzustellen, sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen und der nach Landesrecht zuständigen Regulierungsbehörde schriftlich mitzuteilen.

Als Grundversorger gilt dabei nach § 36 Abs. 2 Satz 1 EnWG jeweils das Energieversorgungsunternehmen, welches die meisten Haushaltskunden mit Elektrizität/Erdgas versorgt. Eine Definition des Begriffs Haushaltskunde ergibt sich aus § 3 Nr. 22 EnWG.

Nach den uns vorliegenden Daten haben wir zum 1. Juli 2021 in unserem Netzgebiet die Stadtwerke Böhmetal GmbH als Grundversorger im Sinne des § 36 Abs. 2, Satz 1 für die Kalenderjahre 2022 bis 2024 festgestellt.

 

Energiewirtschaftsgesetz §14a

Im Paragraph 14a EnWG wurde festgelegt, dass Verbraucher mit einer Leistung über 4,2 kW – wie beispielsweise Wallboxen oder Wärmepumpen zeitweise gedimmt werden können. Dadurch soll die temporäre Überlastung des Stromnetztes vermieden werden. Der Endverbraucher bekommt im Gegenzug eine Entschädigung in Form von reduzierten Netzentgelten

  • Wärmepumpen
  • private Ladepunkte für Elektromobile (Wallbox)
  • Batteriespeicher
  • Klimageräte
  • Der Leistungsbezug liegt über 4,2 kW
  • Anschluss im Niederspannungsnetz
  • Das Gerät wurde am oder nach dem 01.01.2024 in Betrieb genommen und wurde durch den Elektroinstallateur bei Netzbetreiber

        angemeldet.

Nein, Nachtspeicherheizungen fallen nicht unter die §14a Regelung.

Hierbei ist zwischen Anlagen mit und ohne Vereinbarung zur Steuerung zu unterscheiden:

1. Für Bestandsanlage mit einer Vereinbarung ist eine Übergangsregelung vorgesehen. Die aktuellen Regelungen bestehen weiter bis zum 31.12.2028. Danach erfolgt ein Übergang auf die hier beschriebene Regelung der Bundesnetzagentur.

2. Bestandsanlage ohne Vereinbarung bleiben dauerhaft von den neuen Regelungen ausgenommen. Ein freiwilliger Wechsel ist ohne Rückkehroption möglich.

Modul 1 - es erfolgt eine pauschale Reduzierung der Netzentgelte (bei Kunden mit gemeinsamer oder getrennter Messung möglich)

Modul 2 – es erfolgt eine prozentuale Arbeitspreisreduzierung. Dieses Modul ist nur mit getrennter Messung möglich. Die Höhe des reduzierten Arbeitspreises entnehmen Sie bitte unserem Preisblatt (weiter oben auf der Seite)

Modul 3 – das Modul 3 steht Anschlussnutzern, die keine RLM-Kunden sind, einzig in Kombination mit Modul 1 zur Verfügung. Zudem muss ein intelligentes Messsystem vorhanden sein. Es erfolgt eine Abrechnung nach gestaffelten Netzentgelten. Diese finden Sie ebenfalls weiter oben bei unseren Preisblättern.

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Technisches Sekretariat

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