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Engpassmanagement

In 2020 gab es keine Meldungen über Netzengpässe.

Der Netzbetreiber ist zu Engpassmanagement in dem Augenblick gesetzlich verpflichtet, da die ihm zur Verfügung stehende Transportkapazität nicht mehr ausreicht, um der Kundennachfrage zu entsprechen.

Die Zugangsinteressenten müssen entweder direkt oder durch eine Veröffentlichung im Internet über den aufgetretenen Engpass informiert werden. Daraufhin nimmt der Netzbetreiber die Allokation der knappen Kapazität vor.

Die Stadtwerke Böhmetal GmbH vergibt freie Transportkapazitäten nach dem Grundsatz first comitted – first served. Liegt ein Engpass für die Transportstrecke vor, besteht die Möglichkeit, einen durch die Stadtwerke Böhmetal GmbH unterbrechbaren Transport anzufragen.