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Bestätigung nach §33 Abs. 2 MessEG

Wir bestätigen gemäß §33 Abs. 2 MessEG, dass die Stadtwerke Böhmetal GmbH zur Abrechnung Messwerte verwenden die ausschließlich aus Messgeräten stammen, die den gesetzlichen Anforderungen der MessEG entsprechen und bestimmungsgemäß verwendet werden. Die Verpflichtungen als Messgeräteverwender werden erfüllt.

Bestätigung nach §33 Abs. 2 MessEG (PDF, 30 kB)