Verträge
Der nachfolgende Messstellenvertrag kommt nach den Vorgaben des Messstellenbetriebsgesetzes zustande und gilt zwischen unserem Unternehmen als grundzuständigem Messstellenbetreiber und einem Anschlussnehmer oder Anschlussnutzer.
Messstellenvertrag nach § 9 Absatz 1 Nr. 1 Messstellenbetriebsgesetz
Vertragsbewirtschaftung durch die EVU-Assist GmbH.
Hier der Link zu den Verträgen: