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Verträge

Der nachfolgende Messstellenvertrag kommt nach den Vorgaben des Messstellenbetriebsgesetzes zustande und gilt zwischen unserem Unternehmen als grundzuständigem Messstellenbetreiber und einem Anschlussnehmer oder Anschlussnutzer.

Messstellenvertrag nach § 9 Absatz 1 Nr. 1 Messstellenbetriebsgesetz

Vertragsbewirtschaftung durch die EVU-Assist GmbH.

Hier der Link zu den Verträgen:

http://swbt.netzveroeffentlichung.com/messstellenbetrieb/messstellenvertraege/messstellenvertraege-mmeimsys/